Die Hundehaftpflicht

Eine rechtliche Absicherung ist für jeden Hundehalter von großer Wichtigkeit. Denn jeder Hund kann unerwarteten Schaden anrichten. Leider deckt die private Haftpflichtversicherung nur Schäden durch Katzen und Kleintiere ab, aber keine durch Hunde.
Dog Sitting Next To Owner Using Laptop

Wozu brauche ich eine Hundehaftpflichtversicherung?

§833 des BGB besagt: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Das gilt immer, egal wie vorbildlich Sie oder Ihr Hund sich verhalten haben. Dazu ein Beispiel aus der Praxis.
Ich ging mit meinem Hund spazieren, er ist ein Jack-Russel- Terrier und war zu dieser Zeit ein Welpe. Von hinten näherte sich ein Fahrradfahrer. Ich hatte meinen Hund an der Leine. Der Radfahrer fuhr extrem dicht an uns vorbei, mein Hund erschrak und sprang zur Seite. Er lief dem Radfahrer direkt vor sein Rad und wurde angefahren. Der Radfahrer kam leicht ins straucheln und kippte zur Seite. Ihm ist nichts weiter passiert. Trotzdem gab er mir sehr deutlich zu verstehen, dass wenn Ihm etwas passiert wäre er dann Schadensersatz verlangt hätte. Dieser Vorfall ging für meinen Hund und den Radfahrer glimpflich aus. Es hätte jedoch auch anders enden können. Deshalb schloss ich unmittelbar danach eine Hundehaftpflichtversicherung ab um mich vor weiteren Schäden zu schützen. Unabhängig davon wie vorbildlich man sich als Hundehalter verhält die Schuld liegt immer bei Ihnen.

Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Mittlerweile gibt es in 6 Bundesländern eine Pflicht diese Versicherung abzuschließen. Dazu zählen: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und seit Januar 2016 auch Schleswig-Holstein. In Nordrhein Westfalen muss eine Hundehaftpflicht erst ab einer Körpergröße des Hundes von 40 cm abgeschlossen werden. In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland Pfalz gilt eine Verpflichtung nur bei Hunden denen eine Auffälligkeit bescheinigt worden ist.
Schließt man trotz einer Pflicht keine Versicherung ab, können saftige Strafen verlangt werden. So kann zum Beispiel in Niedersachsen eine Strafe von bis zu 10.000 Euro erhoben werden.

Worauf sollten Sie bei den einzelnen Leistungen der Anbieter achten?

Versicherungsschutz bei einem „ungewollten Deckakt“
Dieser Sachverhalt beschreibt, dass ein Rüde eine läufige Hündin ungewollt deckt. Der Besitzer des Rüden muss dann die gesamten Tierarztkosten für die Aufzucht der Welpen und die medizinische Versorgung der Hündin tragen. Der „ungewollte Deckakt“ gehört nicht zu den Standardleistungen und wird oft sogar durch Zusatzklauseln ausgeschlossen.

Versicherungsschutz im Schadensfall von mindestens 3 Mio. Euro
Meistens beginnen die Tarife der Versicherer bei einer Summe von 1 Mio. Euro. Kommt es jedoch zu Personenschäden können die Kosten schnell wesentlich höher werden. Vereinbaren Sie also lieber eine höhere Versicherungssumme am besten 5 oder sogar 10 Mio. Euro. Die Beitragssumme erhöht sich dadurch nur gering.

„Fremdhüterrisiko“
Der Versicherungsschutz muss auch für andere Personen gelten die sich um den Hund kümmern. Dazu zählen auch der Lebenspartner, Freunde oder Familie.

Leinenzwang oder Maulkorbzwang
In einigen Hundehaftpflichtversicherungen wird ein Leinenzwang oder ein Maulkorbzwang verlangt. Das heißt der Versicherungsschutz greift nur wenn Sie ihr Tier immer an der Leine oder mit Maulkorb führen. Diese Versicherungen sind generell kritisch zu betrachten. Achten Sie also immer auf diesen Punkt.

Versicherungsschutz auch im Ausland oder Hotels
Wenn Sie gerne mit Ihrem Hund verreisen sollten Sie unbedingt darauf achten das auch Auslandsaufenthalte oder Hotelaufenthalte mit in Ihrer Hundehaftpflicht Versicherung inbegriffen sind.

Welpen über die Mutter versichern
Welpen können im ersten Lebensjahr über die Hündin mitversichert werden. Sollten Sie also eine Zucht betreiben wäre dieser Zusatz in einer Versicherung zu hinterfragen. Nach einem Jahr endet aber die Mitversicherung und jeder Welpe benötigt eine eigene Hundehaftpflicht.

Verursachte Mietsachschäden mit absichern
Dieser Punkt gehört wohl zu den wichtigsten. Im Allgemeinen deckt diese Zusatzklausel Schäden ab die Ihr Tier in Ihrer Mietwohnung anrichtet. Dazu zählen zum Beispiel Schäden an Türen, Tapeten oder Möbeln. Dabei sollten bewegliche sowie unbewegliche Sachen abgesichert werden.